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Das Barrierefreiheits­gesetz ab Juni 2025

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Knud Frank, Experte für Barrierefreiheit
Knud Frank, Experte für Barrierefreiheit

Das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG), das ab Juni 2025 zur Anwendung kommt, mag auf den ersten Blick trocken wirken, hat aber eine wichtige Mission: sicherzustellen, dass alle Menschen, unabhängig von ihren körperlichen oder kognitiven Fähigkeiten, uneingeschränkt am digitalen Leben teilhaben können.

Es ist jedoch nicht nur eine Verpflichtung, sondern bietet auch zahlreiche Chancen für deine Website oder deinen Online-Shop. 

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Bist du vom Barrierefreiheitsgesetz betroffen?

Generell gilt, dass Produkte und Dienstleistungen nach dem BaFG barrierefrei sind, wenn sie für Menschen mit Behinderung in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind.

Als Betreiber einer Website oder eines Online-Shops musst du bis Juni 2025 sicherstellen, dass deine digitalen Angebote barrierefrei sind. Dies gilt auch speziell für internationale Websites, um z.B. Abmahnungen im EU-Ausland oder in den USA (Americans with Disabilities Act, ADA) zu vermeiden.

Für wen ist ein leicht zugänglicher Webauftritt relevant?

Ein leicht zugänglicher Webauftritt ist für viele Menschen relevant. Laut Statistik Austria lebten im Jahr 2019 etwa 1,3 Millionen Menschen mit Behinderungen in Österreich. Das entspricht ungefähr 15% der Gesamtbevölkerung. Dazu zählen Personen mit visuellen, auditiven, motorischen oder kognitiven Einschränkungen, wie beispielsweise blinde Menschen oder Menschen mit nur einer Hand.

Wenn auch Menschen mit temporären oder situativen Behinderungen berücksichtigt werden, steigt die Zahl noch erheblich. Temporäre Behinderungen umfassen beispielsweise einen gebrochenen Arm. Situative Behinderungen entstehen durch Umstände wie laute Umgebungen oder das Tragen eines schweren Koffers. Auch das Konsumieren von Inhalten im Freien auf einem Handy kann erschwerend sein.

Checkliste zur Einschätzung der Barrierefreiheit

Überprüfe mit dieser Checkliste den Barrierefreiheitsstatus deiner Website oder deines Online-Shops:

  • Inhalte sind klar semantisch mit Überschriften und Listen strukturiert.
  • Texte sind verständlich, klar strukturiert, sprachlich korrekt und sauber geschrieben. Bei Bedarf sind Inhalte in leichter Sprache angeboten.
  • PDFs und andere Dokumente sind barrierefrei gestaltet.
  • Schriftarten und Schriftgrößen sind so gewählt, dass die Texte immer gut lesbar sind und in ausreichendem Kontrast zum Hintergrund stehen.
  • Schriften lassen sich vergrößern, und die Website bleibt auch bei vergrößerter Darstellung nutzbar.
  • Interaktive Elemente werden ausreichend groß und klar voneinander abgegrenzt dargestellt.
  • Für multimediale Angebote existieren textliche Alternativen, Untertitel und Transkriptionen für Audio sowie Audiodeskriptionen für Video.
  • Bilder sind mit Alternativtext versehen.
  • Diagramme werden im Text beschrieben.
  • Tabellen sind Zeile für Zeile lesbar und ihr Inhalt wird zusammengefasst beschrieben.
  • Links, Formulare, Buttons, Eingabefelder und interaktive Elemente werden durch Screenreader korrekt ausgegeben und können problemlos über die Tastatur angesteuert werden.
  • Eine Kontaktaufnahme ist über unterschiedliche Wege möglich, zum Beispiel per E-Mail, Kontaktformular oder Telefon.
  • Eine aktuelle Erklärung zur Barrierefreiheit der Website ist veröffentlicht.
     

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Mehrwert für dich durch die Barrierefreiheit

  • Verbesserte Benutzerfreundlichkeit - deine Nutzer werden es danken.
  • Suchmaschinenoptimierung, denn Google ist der größte “blinde” Nutzer.
  • Größere Nutzergruppe, neue Leads und Kunden.
  • Gute Reputation durch eine Zertifizierung der Barrierefreiheit.

Die Barrierefreiheit bietet deinem Geschäft eine große Chance, eine breitere Nutzergruppe zu erreichen und dadurch neue Kunden zu gewinnen.

Knud Frank,
Experte für Barrierefreiheit, supseven

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